Kirchengemeinde
Idensen-Mesmerode

 

 

 

 

 

 

 Kirchenasyl

„Immer wieder kommt es vor, dass Kirchengemeinden Flüchtlinge und Asylbewerber vorübergehend in kirchlichen Räumen aufnehmen, um sie vor einer drohenden Abschiebung zu schützen. Nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel durch die Betroffenen sehen manche in der Gewährung eines solchen 'Kirchenasyls' häufig die letzte Möglichkeit, um in einem konkreten Einzelfall Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden und eine drohende Gefahr für Leib und Leben im Rückkehrland abzuwenden.“ So heißt es in der vom Kirchenamt der EKD und dem Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz mit der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) 1998 herausgegebenen ‘Gemeinsamen Wort der Kirchen’ zu den Herausforderungen durch Migration und Flucht. Dieses gemeinsame Wort ist überschrieben: „... und der Fremdling in deinen Toren.“ Dies ist ein Zitat aus dem Alten Testament. Es weist auf eine lange theologische Tradition der Auseinandersetzung mit dem Schicksal und dem Recht des Fremden hin.

„Kirchenasyl“ im heutigen Sinn gibt es etwa seit den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Die, die Kirchenasyl gewähren, sehen darunter eine kirchliche Nothilfe, weil sich in den für die Betroffenen die Einsicht durchgesetzt hat, es sei „Gefahr im Verzug“. Kirchenasyl ist höchst umstritten und immer mit Konflikten beladen, da es gültiger Rechtslage widerspricht. Das Wort „Asyl“ leitet sich vom griechischen „asylon“ ab und bedeutet Zufluchtsstätte. Solche Orte boten Verfolgten ursprünglich Schutz vor Rache oder Selbstjustiz und ermöglichten eine geordnete Rechtssprechung. Bereits im Alten Testament der Bibel ist von ganzen Städten als Asylorten die Rede.

Im christlichen Rom konnten die Bischöfe zugunsten von Angeklagten und Verurteilten bei dem Kaiser und den Gerichten um Straferlass oder Strafmilderung bitten. Um eine solche bischöfliche Fürbitte zu erreichen, flüchteten sich Verfolgte in die Kirchen. Die Heiligkeit dieses Raumes wurde auch zunehmend von Nicht-Christen respektiert und anerkannt. Wer in den geschützten Kirchenraum eindrang, um gewaltsam einen Flüchtling zu ergreifen, beging ein Sakrileg.

Seit den 80er Jahren suchen verstärkt Flüchtlinge den Schutz kirchlicher Räume, um einer Abschiebung zu entgehen. Sie werden in der Regel von Unterstützern aus den Gemeinden versorgt. Das Kirchenasyl ist dabei kein rechtsfreier Raum. Es beruht auf der oft stillschweigenden Übereinkunft, dass die Polizei aus Respekt vor sakralen Räumen in der Regel nicht in das Kirchenasyl eindringt. In einigen Fällen sind dennoch Kirchenasyle geräumt worden.

 

 

 

 

 

 

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